Parkbesuch
Parkplan
Bereit für ein Abenteuer? Mit unserem Parkplan starten Sie Ihre Entdeckungstour bequem von zu Hause aus. Einfach auf die Zahlen gehen und sich von unseren Attraktionen inspirieren lassen. Tauchen Sie ein in die Erlebniswelt der Lochmühle und spüren Sie schon jetzt die Vorfreude!
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Unsere Öffnungszeiten
Bis einschließlich 27. März 2026 befinden wir uns in unserer Winterpause.
Saisonstart:
28. März 2026
Saisonende:
18. Oktober 2026
Park geöffnet:
09:00 bis 18:00 Uhr
Kassenschluss/
letzter Einlass:
16:30 Uhr
Fahrgeschäfte:
10:00 bis 17:30 Uhr
Im SB-Modus:
09:30 bis 18:00 Uhr
Änderungen im Angebot und den Betriebszeiten können wetterbedingt oder aufgrund des Besucheraufkommens auftreten.
Preise
Zahlung via American Express nicht möglich
Tageskarten (Preise pro Person):
Besucher unter 100 cm (Messung mit Schuhen) | freier Eintritt |
Besucher ab 100 cm (Kinder & Erwachsene) | € 22,50 |
Besucher ab 65 Jahren | € 16,50 |
Menschen mit Handicap ab GdB 70 (bei Vorlage amtl. Ausweis) | € 16,50 |
Menschen mit Handicap GdB 100 (bei Vorlage amtl. Ausweis) | freier Eintritt |
Begleitperson (im Ausweis eingetragen „B“ oder „H“) | € 16,50 |
Hunde (inkl. Hundetoilette) | € 2,00 |
Jahreskarte (ab 100 cm) | € 105,00 |
RMV-Sparticket (nur mit Tagesfahrkarte Tarif 51) | € 19,50 |
Schulklassen und Kindergärten:
Preise nur gültig an Werktagen | |
Preis ab 15 zahlungspflichtigen Kindern ab 100cm (Messung mit Schuhen) | |
Schulklassen (Vollzeit bis 8. Klasse) pro Kind | € 15,00 |
Ferienspiele / Hort usw. pro Kind | € 15,00 |
Preis ab 5 zahlungspflichtigen Kindern ab 100cm (Messung mit Schuhen) | |
Kindergartengruppen pro Kind | € 12,50 |
Begleitpersonen pro Person | € 15,00 |
Aufsichts- und Begleitpersonen im Verhältnis 1:10 (Kindern) erhalten kostenfreien Eintritt. |
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Gruppentarifs:
- Schriftliche Anmeldung mindestens 2 Werktage im Voraus über das Onlineformular „Anmeldung„
- Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung an der Eingangskasse
- Geschlossener Eintritt der vollständigen Gruppe
- Bezahlung in einer Summe durch die Gruppenleitung
Gruppenkarten:
Preise nur gültig für Vereins-, Kinder-, Jugendgruppen und soziale Einrichtungen
| |
Gruppenkarte pro Person | € 20,00 |
Gruppenleitung (eine Person) erhält kostenfreien Eintritt |
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Gruppentarifs:
- Schriftliche Anmeldung mindestens 2 Werktage im Voraus über das Onlineformular „Anmeldung„
- Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung an der Eingangskasse
- Geschlossener Eintritt der vollständigen Gruppe
- Bezahlung in einer Summe durch die Gruppenleitung
Gruppenkarten für Menschen mit Handicap
Preise nur gültig an Werktagen
| |
Gruppenkarte pro Person | € 12,50 |
Begleitpersonen pro Person | € 15,00 |
Aufsichts- und Begleitpersonen im Verhältnis 1:5 (Personen mit Handicap) erhalten kostenfreien Eintritt. |
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Gruppentarifs:
- Schriftliche Anmeldung mindestens 2 Werktage im Voraus über das Onlineformular „Anmeldung„
- Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung an der Eingangskasse
- Geschlossener Eintritt der vollständigen Gruppe
- Bezahlung in einer Summe durch die Gruppenleitung
Kindergeburtstagsgruppenkarten
Preis ab 10 zahlungspflichtigen Personen ab 100cm (Messung mit Schuhen) | |
Pro Person | € 20,00 |
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Gruppentarifs:
- Wenn Parkbesuch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Geburtstages stattfindet
- Bei Geburtstagen bis zum 12. Lebensjahr
- Schriftliche Anmeldung mindestens 2 Werktage im Voraus über das Onlineformular „Anmeldung„
- Geschlossener Eintritt der vollständigen Gruppe und Bezahlung in einer Summe
Jeder Besucher, der mit dem RMV unseren Park besucht und uns eine für diesen Tag gültige Tageskarte (Tarifgebiet 51) vorlegt, zahlt 19,50 € pro Person.
Alters- und Größenfreigaben
Fahrgeschäfte
Blütenwirbel | ab 6 Jahren / unter 6 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Eichhörnchenbahn | ab 4 Jahren und mindestens 100 cm Körpergröße 100 cm – 120 cm Körpergröße nur mit erwachsener Begleitperson |
Entenkarussell | ab 4 Jahren / unter 4 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Igelkarussell | ab 3 Jahren / unter 3 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Mini- & Maxi-Autoscooterhalle | Miniscooter: bis maximal 135 cm Körpergröße Maxiscooter: ab 10 Jahren / unter 10 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Pilz- und Kettenkarussell | Kettenkarussell: ohne Altersbeschränkung Pilzkarussell: Kinder unter 4 Jahren nur in umschlossenen Fahrzeugen |
Robinson-Wellenfahrt | ab 4 Jahren und mindestens 100cm Körpergröße 100cm – 120 cm Körpergröße nur mit erwachsener Begleitperson |
Western-Eisenbahn | ohne Altersbeschränkung |
Ziegenhüpfer | Ab 3 Jahren und mindestens 95 cm Körpergröße unter 7 Jahren und unter 130 cm nur mit erwachsener Begleitperson |
SB-Modus
Adlerflug | Mindestgröße 120 cm / bei mitfahrender Aufsicht Mindestgröße 105 cm |
Biberbahn | Für Kinder im Kindergartenalter |
Eselreitbahn | ab 6 Jahren |
Helikopterbahn | ab 6 Jahren / unter 6 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Luna-Loop | ab 7 Jahren und mindestens 125 cm Körpergröße |
Mini-Riesenrad | min. 100 cm Körpergröße / ab 4 Jahren |
Riesen-Rutsche | ab 6 Jahren zwischen 4 – 6 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Schinderhannes-Schaukel | ab 8 Jahren und mindestens 90cm Körpergröße unter 8 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Taunus-Tower | ab 7 Jahren und mindestens 120 cm Körpergröße zwischen 4 – 6 Jahren & mindestens 105 cm Körpergröße nur mit erwachsener Begleitperson |
Traktor-Schienenbahn | ab 6 Jahren unter 6 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson |
Wasserbob | ab 7 Jahren & mindestens 125 cm Körpergröße |
Anreise
Anreise mit dem Auto
A5 Darmstadt – Kassel: Ausfahrt Nr. 16 Friedberg/Friedrichsdorf, Richtung Friedrichsdorf, Usingen/Wehrheim
A3 Köln/Frankfurt: Ausfahrt Bad Camberg, Richtung Usingen, in Usingen B456 Richtung Bad Homburg
A661 Ausfahrt Usingen: B456 Richtung Usingen
Geografische Koordinaten: 50°17’3,047″ Nord – 8°35’2,639″ Ost
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Park ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
(eigene RMV-Haltestelle am Freizeitpark Lochmühle)
- Ab Frankfurt: Fahren Sie mit der S-Bahn-Linie 5 bis Friedrichsdorf.
- Ab Friedrichsdorf: Steigen Sie in die „Taunusbahn“ RB15 Richtung Brandoberndorf / Grävenwiesbach / Usingen und fahren Sie bis zur Haltestelle „Saalburg/Lochmühle“. Diese Haltestelle befindet sich direkt am Freizeitpark Lochmühle.
Grillplätze
Für Ihren Besuch bieten wir Ihnen knapp 50 verschiedene Grillhütten und -plätze an.
Ob Familienausflug, Geburtstagsfeier oder Vereinsevent – wir haben für jeden Anlass eine passende Grillhütte für Sie.
Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung unserer Grillhütten und -plätze ausschließlich telefonisch erfolgen kann. Hierzu rufen Sie uns gerne unter Tel: 06175-790060 an.


Wichtige Hinweise zum Grillen im Park:
Bitte belegen Sie Ihren gebuchten Grillplatz bis spätestens 11:00 Uhr. Danach können wir Reservierungen leider nicht mehr garantieren.
Falls Sie den Grillplatz doch nicht nutzen können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich.
Das Grillen erfolgt auf eigene Verantwortung. Lassen Sie die ausgekühlte Asche nach dem Grillen bitte auf der Feuerstelle liegen.
Das Mitbringen von eigenen / privaten Grills ist nicht gestattet.
Bitte lesen und beachten Sie unsere Grillordnung (Punkt 7 der Parkordnung).
Helfen Sie mit, Müll zu vermeiden und verzichten Sie möglichst auf Einweggeschirr.
Grillordnung
7.1 Nutzung der Grilleinrichtungen auf eigene Gefahr.
7.2 Grillvorgang bis 18:00 Uhr abschließen.
7.3 Grill niemals unbeaufsichtigt lassen.
7.4 Feuerstelle erst verlassen, wenn Asche erkaltet ist.
7.5 Nur Grillkohle verwenden, kein Holz oder Papier.
7.6 Keine flüssigen Zündmittel verwenden.
7.7 Nur fest installierte Grills dürfen genutzt werden.
7.8 Besucher haften für Schäden durch unsachgemäßen Umgang.
7.9 Musikwiedergabe an Grillplätzen ist nicht erlaubt.
Parkordnung
Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Da wir sehr viel Freiheit in unserem Park zugestehen, bitten wir Sie, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu achten.
1) Hausrecht
1.1 Mit dem Betreten des Parks akzeptieren Sie die geltende Parkordnung.
1.2 Das Parkpersonal ist befugt, das Hausrecht durchzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere das Erteilen von Abmahnungen, Kündigungen und Parkverweisen. Ein Parkverweis nach Vertragskündigung ist insbesondere bei gravierendem Fehlverhalten, wie wiederholtem Missachten von Anweisungen des Personals, zulässig. In der Regel geht einer Kündigung und einem Verweis eine Abmahnung voraus, es sei denn, es handelt sich um schwerwiegende oder wiederholte Verstöße.
2) Zutritt und Aufenthalt auf dem Gelände
2.1 Der Zutritt zum Park ist nur mit gültiger Eintrittskarte an den vorgesehenen Eingängen gestattet.
2.2 Kinder unter 14 Jahren sowie Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen die Parkregeln nicht selbstständig befolgen können, dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten. Bei Gruppenbesuchen ist eine verantwortliche Person zu benennen.
2.3 Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis ausgesprochen werden.
2.4 Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Kauftag gültig und verlieren beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit.
2.5 Jahreskarten sind ab Kaufdatum ein Jahr gültig und berechtigen während der regulären Öffnungszeiten zum Eintritt.
2.6 Personen ohne gültige Eintrittskarte müssen den doppelten Eintrittspreis zahlen.
2.7 Ein vorübergehendes Verlassen des Parks ist nur mit einem Stempel auf der Hand (erhältlich an Kasse / Infopoint) möglich. Kassenschluss und letzter Einlass: 16:30 Uhr.
2.8 Umtausch oder Ersatz verlorener Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
2.9 Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder Angebotsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung der Gültigkeit von Eintrittskarten.
3) Betriebszeit Fahrgeschäfte
3.1 Selbstbedienungsbetrieb: täglich von 09:30 bis 18:00 Uhr.
3.2 Betrieb mit Personal: täglich von 10:00 bis 17:30 Uhr.
3.3 Änderungen der Betriebszeiten sind je nach Saison, Wetter und Besucheraufkommen vorbehalten.
4) Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Sie haften für Schäden, die durch die ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
5) Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
5.1 Den Anweisungen des Personals und den Hinweisschildern ist Folge zu leisten.
5.2 Das Verlassen der Wege und Plätze ist nicht gestattet.
5.3 Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
5.4 Lärm und das Abspielen von Musik sind nicht erlaubt.
5.5 Das Mitbringen und Nutzen von Sportgeräten wie Roller oder Laufräder ist aus Sicherheitsgründen verboten.
5.6 Feuer darf nur an ausgewiesenen Grillplätzen entzündet werden.
6) Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen
6.1 Die Nutzung der Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Vorgaben zur Nutzung (z. B. Alters- und Größenbeschränkungen) sind zu beachten. Bei Missachtung kann der Ausschluss von der Nutzung erfolgen.
6.3 Tiere dürfen nicht gejagt oder erschreckt werden.
6.4 Rauchen ist in Fahrgeschäften und Warteschlangen verboten.
6.5 Besucher haften für durch Missachtung der Anweisungen verursachte Schäden.
7) Grillordnung
7.1 Nutzung der Grilleinrichtungen auf eigene Gefahr.
7.2 Grillvorgang bis 18:00 Uhr abschließen.
7.3 Grill niemals unbeaufsichtigt lassen.
7.4 Feuerstelle erst verlassen, wenn Asche erkaltet ist.
7.5 Nur Grillkohle verwenden, kein Holz oder Papier.
7.6 Keine flüssigen Zündmittel verwenden.
7.7 Nur fest installierte Grills dürfen genutzt werden.
7.8 Besucher haften für Schäden durch unsachgemäßen Umgang.
7.9 Musikwiedergabe an Grillplätzen ist nicht erlaubt.
8) Hunde und Haustiere im Park
8.1 Hunde sind nur mit spezieller Hundetoilette erlaubt (an der Kasse erhältlich).
8.2 Hunde müssen stets angeleint und auf Gehwegen geführt werden.
8.3 Kein Zutritt zu Spielplätzen, Tiergehegen oder Fahrgeschäften.
8.4 Andere Haustiere sind nicht gestattet.
9) Haftungsbeschränkungen
9.1 Der Park haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
9.2 Für mitgebrachte oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10) Schadensmeldungen
10.1 Alle Einrichtungen werden regelmäßig überprüft.
10.2 Schäden sind vor Verlassen des Parks an der Information zu melden.
11) Parken
11.1 Auf den Parkplätzen gilt die StVO.
11.2 Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
11.3 Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
11.4 Keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte.
12) Aufnahmen in Bild und Ton sowie Handel und Werbung
12.1 Werbung und Handel sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
12.2 Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen bedürfen der Genehmigung.
13) Videoüberwachung
Öffentliche Bereiche des Parks werden zu Sicherheitszwecken videoüberwacht. Diese sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Gespeicherte Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
14) Fotoaufnahmen an Attraktionen
Bei bestimmten Attraktionen werden während der Fahrt Fotos erstellt. Diese können nach der Fahrt erworben werden. Bilder werden täglich gelöscht.
15) Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2 Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.
15.3 Für Klagen des Parks gegen juristische Personen oder Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist der Sitz des Parks ausschließlicher Gerichtsstand.
15.4 Der Park nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
15.5 Für online abgeschlossene Verträge wird auf die europäische Streitbeilegungsplattform verwiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen!
Wir haben für Sie die Fragen zusammengestellt, die uns am häufigsten an den Service-Points im Park oder am Telefon gestellt werden. So können Sie sich schon vor Ihrem Besuch ganz entspannt informieren.
Sind die Parkplätze kostenfrei?
Für Ihren Besuch stehen ausreichend kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Kann ich auch Online-Eintrittskarten kaufen?
Eintrittskarten erhalten Sie ausschließlich an unseren Eingangskassen. Einfach vorbeikommen, Eintrittskarten holen und Spaß haben!
Darf man eigenes Essen und Trinken mitbringen?
Gerne können Sie eigenes Essen und Trinken mitbringen und es sich bei uns im Park, zum Beispiel auf einer unserer Liegewiesen oder auf einem unserer Picknick- und Grillplätzen, gemütlich machen.
Wie kann ich einen Grillplatz reservieren?
Telefonische Grillplatzreservierung für die kommende Saison ab Frühjahr 2026 möglich.
Darf man einen eigenen Grill mitbringen?
Private Grills sind nicht erlaubt. Das Grillen ist ausschließlich an unseren fest installierten Grills möglich.
Kann man einen Bollerwagen oder ein Schließfach mieten?
Eine Bollerwagen- oder Schließfachvermietung bieten wir nicht an. Einen privaten Bollerwagen können Sie gerne mitbringen.
Darf man den Park während des Besuchs verlassen – zum Beispiel, um ans Auto zu gehen?
Klar! Bitte beachten Sie, dass der Wiedereintritt nur mit Stempel (erhältlich an Kasse & Infopoint) möglich ist. Letzter Einlass 16:30 Uhr.
